20. Juni 2023
Gemeint sind hier Bandscheibenoperationen, Operationen an der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule, Spinalkanalstenosen und das sogenannte Wirbelgleiten mit entsprechenden klinischen Problemen. Tumorerkrankungen sind vom Zweitmeinungsverfahren ausgeschlossen, da bei ihnen oft ein zügigeres Vorgehen gefordert ist. Im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens haben gesetzlich versicherte Patient:innen die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einem Arzt oder einer Ärzt:in:in mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Diese:r gibt dann eine Einschätzung, ob der geplante Eingriff notwendig ist und berät zu möglichen Alternativen.
Da jede Operation auch Risiken birgt, soll mit einer ärztlichen Zweitmeinung vermieden werden, dass sich Patient:innen einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff unterziehen. Das Zweitmeinungsverfahren wird von der Kassenärztlichen Vereinigung nur Ärzti:nnen mit einer besonderen Expertise genehmigt. Dr. med. Carla Jung hat viel Erfahrung auf dem Gebiet der Wirbelsäulenchirurgie. Sie ist Fachärztin für Neurochirurgie, verfügt über ein Masterzertifikat der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft, praktiziert über viele Jahre ganztägig in diesem Bereich und verfügt über eine Weiterbildungsermächtigung für das Fach Neurochirurgie. Damit zeichnet sie auch für die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses verantwortlich.
Der/die Patient:in ist nicht verpflichtet, sich zusätzlich beraten zu lassen. „Als behandelnde:r Ärzt:in ist man aber verpflichtet, dem Betroffenen alle Unterlagen, die für die zweite ärztliche Beratung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen“, erklärt die Chefärztin der Neurochirurgie Dr. med. Carla Jung. Immer donnerstags bietet sie in einer speziellen Sprechstunde im Bethesda die Zweitmeinungsberatung an, überprüft die Operationsindikation anhand der Bildgebung, der bisherigen Befunde, holt Auskünfte des Patienten zu vergangenen Behandlungen ein, wie zum Beispiel physiotherapeutische Verfahren, Injektionsverfahren oder Infusionen, die gegeben wurden. Vor dem Termin sollten sämtliche Informationen zur Vorbereitung in schriftlicher Ausführung vorliegen, damit der/die Patient:in im Gespräch bezüglich des Operationsverfahrens oder möglicher Alternativen optimal beraten werden kann. „Nur so kann ich mir ein objektives und neutrales Bild zum Eingriff machen. Gegebenenfalls spreche ich mich auch gegen eine Operation aus“, erklärt Dr. med. Jung. Betroffene haben dann die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welchen Weg man beschreiten möchte. „Ich bin davon überzeugt, dass durch die Einholung einer Zweitmeinung die Indikationsstellungen bei Wirbelsäulenoperationen zukünftig kritischer gestellt werden.“
Weitere Infomationen erhalten Sie auf den Seiten der Klinik für Neurochirurgie.
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