Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragte:r für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
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