In kirchlichen Einrichtungen gibt es die Mitarbeiter:innenvertetung, die MAV. Deren gewählte Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter:innen gegenüber dem Arbeitgeber. Die Grundlage für die Tätigkeit bildet das Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirchen Deutschlands. Zu den Aufgaben gehören Mitberatung und Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Unterstützung von Personalgesprächen. Es werden Personalangelegenheiten begleitet und geprüft, Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gefördert und die Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter:innen betreut.
Im Besonderen ist es uns wichtig, neben der täglichen Arbeit allen Mitarbeiter:innen in die Möglichkeit zu geben, mit Fragen und Problemen an uns heranzutreten.