29. August 2023
Seit Jahresbeginn sehen die gesetzlichen Regelungen bei entsprechenden Fragestellungen zur Entfernung der Gallenblase die Option einer ärztlichen Zweitmeinung vor. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Beratung durch eine weitere medizinische Institution in vollem Umfang übernimmt. Das Zweitmeinungsverfahren wird von der Kassenärztlichen Vereinigung nur genehmigt, wenn die ärztlichen Antragsteller:innen über eine besondere und nachweisbare medizinische Expertise verfügen.
In der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL wurde nun Chefarzt Dr. med. Thilo Traska von der Kassenärztlichen Vereinigung ermächtigt, innerhalb der Zweitmeinungssprechstunde zum Thema einer Gallenblasenoperation beraten zu können. Dies begründet sich mit der hohen Zahl der in dieser Klinik durchgeführten Gallenblasen-Operationen, der langjährigen Erfahrung der ärztlichen Leitung und der nachgewiesenen fachlichen Voraussetzungen.
Betroffene sind nicht verpflichtet, sich zusätzlich beraten zu lassen. „Einrichtungen, die eine solche Operation planen, sind jedoch verpflichtet, die Betroffenen über den Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren und alle Unterlagen, die für die zweite ärztliche Beratung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen“, erklärt Chefarzt Dr. Thilo Traska.
Gallen-OP – ja oder nein?
Muss ich wirklich meine Gallenblase operativ entfernen lassen? Mit dieser Frage sehen sich viele Betroffene konfrontiert, denen bei Oberbauchbeschwerden eine operative Entfernung der Gallenblase vorgeschlagen wird. Dieser Eingriff ist relativ häufig und wird in Deutschland etwa 200.000-mal im Jahr durchgeführt, das ist deutlich mehr als im europäischen Vergleich. Oberbauchschmerzen können allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher Ursachen haben. Es gilt daher, die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer operativen Entfernung der Gallenblase im Vorfeld genau abzuwägen, um letztlich die richtige und vernünftige Entscheidung treffen zu können.
Einen Termin für die „Zweite Meinung“ gibt es im Sekretariat der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie unter T (0202) 290 – 2052. Weitere Infos unter www.bethesda-wuppertal.de
Weitere Infos zum Zweitmeinungsverfahren finden Sie unter: https://www.116117.de/de/zweitmeinung.php